Die Finanzkrise bewegt uns nun schon zwei bis drei Jahre, und so lange hat es gedauert bis die die Politik steuernde Finanzdienstleistungsindustrie daraus etwas machen konnte, was vielleicht der letzte Schritt zur endgültigen Übernahme der Herrschaft in Europa sein könnte. Dieser Schritt ist der ESM, der Europäische Stabilitätsmechanismus. Drei Buchstaben, deren Bedeutung kaum jemand versteht, und von denen nur wenige wissen, welche Konsequenzen damit verbunden sind. Dabei kann man sie im derzeit vorliegen Vertragsentwurf nachlesen. Und was dort steht, ist nicht nur erschreckend, hier wird das Ende der Demokratie in Europa beschrieben, so wie wir sie kennen. Es ist die konsequente Fortsetzung der Unterdrückung der europäischen Bevölkerung, wie sie im Lissaboner Vertrag festgeschrieben wurde.
So steht im Vertragsentwurf zum ESM zum Beispiel:
Artikel 8, Nr 1:
Das Grundkapital beträgt 700.000.000.000 EUR (siebenhundert Milliarden Euro). Es wird aufgeteilt in 7 (sieben) Millionen Anteile mit einem Nennwert von je 100.000 EUR (einhunderttausend Euro), die gemäß dem in Artikel 11 definierten und in der Anlage 1 berechneten ursprünglichen Beitragsschlüssel zur Zeichnung zur Verfügung stehen.
Schön und gut, das wissen wir ja schon aus der Presse. Was uns verschwiegen wird, steht in
Artikel 10, Nr. 1:
Der Gouverneursrat prüft regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, das maximale Ausleihvolumen und ob das genhemigte Grundkapital des ESM hierfür angemessen ist. Er kann die Änderung des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 und Anlage 2 entsprechend ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, sobald die ESM-Mitglieder die Verwahrstelle über den Abschluss ihrer geltenden nationalen Verfahren in Kenntnis gesetzt haben. Die neuen Anteile werden den ESM-Mitgliedern gemäß dem in Artikel 11 und in Anlage 1 definierten Beitragsschlüssel zugeteilt.
Was heißt das? Das bedeutet, dass das Leitungsgremium jederzeit eine Erhöhung des Grundkapitals des ESM beschließen kann, und dieser Beschluss einfach durch Mitteilung wirksam wird. 700 Milliarden reichen nicht? Dann machen wir doch Nägel mit Köpfen und verdoppeln diesen Betrag einfach! Die deutschen Steuerzahler werden das schon schlucken ...
Aber es geht noch weiter!
Artikel 8, Nr. 4:
Die ESM-Mitglieder verpflichten sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital gemäß dem in Anlage 1 aufgeführten Beitragsschlüssel zu leisten. Sie haben allen Kapitalabrufen fristgerecht und gemäß den in vorliegendem Vertrag geregelten Bestimmungen Folge zu leisten.
zusammen mit
Artikel 9, Nr. 3:
Der Geschäftsführende Direktor ruft ausstehende und noch nicht geleistete Einlagen auf das Grundkapital bei Bedarf rechtzeitig ab, um einen Verzug des ESM bezüglich einer regelmäßigen oder sonstigen Zahlungsverpflichtung gegenüber seinen Gläubigern zu vermeiden. Über jegliche Abrufe hat er das Direktorium und den Gouverneursrat zu informieren. Wird festgestellt, dass die dem ESM zur Verfügung stehenden Mittel möglicherweise nicht ausreichen, so hat der Geschäftsführende Direktor den/die entsprechenden Kapitalabruf(e) schnellstmöglich auszuführen, um zu gewährleisten, dass der ESM am entsprechenden Fälligkeitsdatum über, für eine vollumfängliche Leistung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern ausreichende, finanzielle Mittel verfügt. Die ESM-Mitglieder sagen hiermit unwiderruflich und bedingungslos zu, bei Anforderung jeglichem gemäß vorliegendem Absatz durch den Geschäftsführenden Direktor an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Anforderung nachzukommen.
Schön, nicht war? Zuerst darf der ESM bestimmen wieviel Geld die Euro-Staaten zahlen sollen, und dann müssen die Euro-Staaten alle Rechte aufgeben, sich gegen einen derartigen Beschluss zu wehren. Was ist, wenn eine neu gewählte Regierung das nicht mehr will? Dieser Vertrag ist unwiderruflich, und die Staaten haben kein Recht mehr Bedingungen zu stellen. Die Euro-Staaten verlieren vollständig ihre finanzielle Souveränität.
Aber damit sind wir noch nicht am Schluss!
Artikel 27, Nr 3 bis 6:
3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität, jedoch nicht, soweit der ESM für die Zwecke eines Verfahrens oder aufgrund der Bedingungen eines Vertrags, einschließlich der Unterlagen der Gründungsurkunden, ausdrücklich auf seine Immunität verzichtet.
4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit.
5. Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.
6. Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.
Artikel 30, Nr. 1:
Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren, stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre amtlichen Schriftstücke, jedoch nicht, wenn und soweit der Gouverneursrat diese Immunität ausdrücklich aufhebt.
Das ESM und sein Personal ist von jeglicher Haftung befreit und darf tun was es will, ohne das Staaten oder Behörden den ESM überprüfen oder zur Rechenschaft ziehen dürfen. Ein Freibrief, wie ihn bestenfalls mittelalterliche Despoten besaßen!
Zum Schluß noch ein kleines Detail:
Artikel 31, Nr. 5:
Das Personal des ESM unterliegt für die vom ESM gezahlten Gehälter und Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Regeln einer internen Steuer zugunsten des ESM. Ab dem Tag der Erhebung dieser Steuer sind diese Gehälter und Bezüge von der staatlichen Einkommensteuer befreit.
Das ESM beschließt für seine Mitarbeiter die Höhe der Einkommensteuer selbst, und zahlt diese an sich selbst aus. Genial!
Wenn man diesen Entwurf analysiert, sieht dies so aus, dass der ESM über das Vermögen und die Einkommen aller Euro-Länder in faktisch unbegrenzter Höhe verfügen kann (Artikel 8 Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 10 Nr. 1) und die Staaten ohne Einspruchs- und Widerstandsrechte Zahlungsaufforderungen des ESM sofort Folge leisten müssen (Artikel 8 Nr. 4 in Verbindung mit Artikel 9 Nr. 3). Gleichzeitig ist der ESM und dessen Personal jeglicher staatlicher Kontrolle und Maßregelung entzogen und ist weder einer Legislative noch einer Judikative unterworfen (Artikel 27 und Artikel 30).
Das ist der dreisteste Versuch die Herrschaft in Europa einer nichtdemokratisch legitimierten Organisation zu übergeben, der mir bisher untergekommen ist. Jeder möge bitte seinen Bundestagsabgeordneten anschreiben und darauf hinweisen. Ich bin überzeugt davon, dass unsere Ja-Sager im Parlament dies bislang noch gar nicht richtig zur Kenntnis genommen haben.
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