Gewaltenteilung oder Feudalismus?

Im April 2010 legte Paul Kirchhof, vormals Verfassungsrichter und 2005 designierter Finanzministerkandidat der CDU, ein Gutachten vor, für dessen Erstellung er von ARD, ZDF und Deutschlandfunk beauftragt und bezahlt wurde. In diesem Gutachten beschrieb er eine mögliche neue Organisation der Rundfunkgebührenerhebung, die natürlich und wenig überraschend, im Interesse der Auftraggeber ausfiel. Auf der Basis dieses Gutachtens haben dann die Länder im Dezember 2010 die neue Finanzierungsordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Soweit die Geschichte.

Es ist bekannt, dass diese neue Rundfunkgebühr auf viel Widerstand stößt. Es kommt nun nicht mehr darauf an, ob man überhaupt in der Lage ist Fernsehen zu schauen oder Radio zu hören, alleine die Tatsache dass man lebt und wohnt reicht, um dafür an die Rundfunkanstalten bezahlen zu müssen. Ich persönlich habe seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts keinen Fernseher mehr, und muss nun etwa dreimal soviel an ARD, ZDF und Deutschlandfunk überweisen wie vorher.

Aber darum geht es in diesem Artikel eigentlich gar nicht. Einige haben natürlich gegen die neue Rundfunkgebühr geklagt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Vorwürfe wegen Verletzungen der Datenschutzrechte (die Gebühreneinzugsbehörde kann ohne Erlaubnis der Betroffenen und ohne richterliche Genehmigung von Behörden Daten über alle Menschen einziehen) oder gegen die Tatsache, dass es sich hier eigentlich nicht um eine Gebühr, sondern um eine Steuer handelt, die aber auf dem beschrittenen Wege gar nicht beschlossen werden kann.

Wie dem auch sei, vor ein paar Tagen wurde wieder mal so eine Klage vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Was uns zum Anfang dieses Artikels zurückführt. Da die Klage sich gegen die neue Rundfunkgebühr richtet, und diese auf Grundlage des Gutachtens von Paul Kirchhof gestaltet wurde, richtete sich die Klage natürlich auch gegen die Legitimität der Vorschläge von Paul Kirchhof. Diese Klage wurde, wie fast alle anderen Klagen auch, ohne Begründung abgelehnt. Die Verfasser des Ablehnungsbeschlusses waren Ferdinand Kirchhof, Susanne Baer und Johannes Masing. Ferdinand Kirchhof?! Ja, Ferdinand Kirchhof, der jüngere Bruder von Paul Kirchhof.

Eigentlich unfassbar, dass jemand über einen Sachverhalt höchstrichterlich entscheiden darf und kann, der von seinem eigenen Bruder eingefädelt wurde. Was mich nun endlich zum eigentlichen Zweck dieses Artikels führt.

Wir alle lernen schon in der Schule, wie wichtig und gut Demokratie ist. Dass ein wesentliches Merkmal funktionierender Demokratie - und damit Kernbestandteil der politischen Ordnung in Deutschland - die Gewaltenteilung ist. Wenn man sich ein wenig intensiver damit auseinander setzt muss man allerdings zu seinem eigenen Erstaunen und Entsetzen feststellen, dass es in der deutschen politischen Wirklichkeit gar keine Gewaltenteilung gibt.

Die rechtsprechende Gewalt, die Legislative, macht keine Gesetze, sondern führt die Initiativen der regierenden Gewalt, der Exekutive aus. Die Judikative unterliegt der Überwachung, Steuerung und personellen Führung durch das Justizministerium, einem Teil der Exekutive. In einigen anderen Staaten wird zumindest strukturell und formal das Gewaltenteilungsprinzip erfüllt. Da sind die Parlamente nicht nur Abnickgremien für Gesetzesvorschläge der Regierung, und die Richter unterliegen nicht der personalpolitischen Überwachung und Steuerung eines Ministeriums.

Die Exekutive, die Regierung, hält bei uns also auch die legislativen und die judikativen Zügel fest in beiden Händen. Da stellt sich dann die Frage, wer ist denn die Exekutive? Das sind in Deutschland seit Jahrzehnten vier Parteien: Die CDU/CSU, die SPD, die Grünen und die FDP. Dies sind die Erzherzöge unserer Zeit, mit vollkommener Macht ausgestattet - und genauso abhängig und hörig gegenüber den Besitzenden wie die Erzherzöge im Mittelalter. Und diese Besitzenden sind der Erbadel unserer Zeit, wo die Kinder die finanzielle Macht ihrer Eltern erben, und damit den Tropf besitzen, den die politische Macht zum Überleben braucht.

Willkommen zurück im real existierenden Feudalismus. Gewaltenteilung war eine gute Idee, aber sie hat sich offensichtlich - zumindest in Deutschland - nicht durchgesetzt. Darum kann heute der jüngere Bruder höchstrichterlich über die Rechtmäßigkeit von Strukturen befinden, die sein älterer Bruder - einer der Favoriten eines der Erzherzöge unserer Zeit - für einen Auftraggeber entwickelt hat, der wiederum im Wesentlichen für diese Erzherzöge tätig ist. Hier kommt alles zusammen. Die Exekutive will eine neue Ordnung der Rundfunkgebühren, die Legislative nickt pflichtergeben (Fraktionszwang!) den Vorschlag der Exekutive ab, und die Judikative schützt die Exekutive vor dem Mob, der wieder mal ein kleines bisschen mehr ausgeplündert wird. Und am Schluss freuen sich die Besitzenden, denen über Umwege weitere etwa 8 Milliarden Euro aus den Taschen der gemeinen Bürger in die eigenen Tresore fließen.

(c) Foto: Ingo Büsing  / pixelio.de

Parteien oder Demokratie?

Dieser Beitrag ist Teil 5 von 5 Teilen der Serie Die antidemokratische Parteienoligarchie

360249_r_by_marco-barnebeck_pixelio-kleinDass die etablierten Parteien die Strukturen geschaffen haben, ihre eigene Position gegen Neuankömmlinge in der Parteienlandschaft leicht verteidigen zu können, habe ich in den anderen Teilen dieser Artikelserie bereits gezeigt. Bleibt noch eine letzte Frage zu beantworten: Warum eigentlich Parteien? Man könnte ja auf die Idee kommen, diesen offensichtlichen Machtmissbrauch der etablierten Parteien dort auszuhebeln, wo die Parteien ihre Existenzberechtigung ableiten. Brauchen wir Parteien für die Demokratie, müssen wir sie gar haben?

Schauen wir uns die Gesetzeslage an: Art. 21 des Grundgesetzes sagt im ersten Absatz "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Alles Weitere im Grundgesetz zu Parteien versucht nur den Missbrauch von Parteien zu verhindern. Gut, hier ist offensichtlich kein Exklusivitätsanspruch abzuleiten, laut Grundgesetz dürfen Parteien mitwirken, ein Bestimmungsrecht ist hier nicht verankert.

Wenden wir uns nun dem Parteiengesetz zu. Dieses Gesetz ist erst 1967 verabschiedet worden, zu einer Zeit also, als die Parteiendemokratie und ihre mächtigsten Vertreter bereits fest im Sattel der Macht saßen. Kein Wunder, dass dieses Gesetz in recht eigenwilliger Weise eine Ermächtigung für die Rolle der Parteien aus dem Grundgesetz abgeleitet hat. §1 Abs.1 des PartG sagt nun plötzlich: "Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe."

Wo bitte steht im Verfassungsrecht, dass Parteien notwendig sind? Wo überträgt das Grundgesetz den Parteien die Aufgabe zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung? Ist Art. 21 des Grundgesetzes nicht eher als Erlaubnis zu verstehen, denn als Verpflichtung? Auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung erfordert keine Parteien. Parteien sind (überraschenderweise) in der Legaldefinition dieses Begriffes des Bundesverfassungsgesetzes von 1990 nicht mehr vorgesehen, anders noch als in der Erläuterung des Bundesverfassungsgerichtes von 1952, in der das Mehrparteienprinzip noch als Wesenmerkmal der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Erwähnung fand.

Die Parteien haben im deutschen Rechtssystem keine Grundlage für ihre Machtposition, außer der von den Parteien selbst geschaffenen im Parteiengesetz. Und genau dieses Gesetz schafft das Fundament dafür, dass die Machtbastionen der etablierten Parteien so gut wie uneinnehmbar bleiben. Es ist das grundsätzliche Problem der Macht: Wer sie hat, nutzt sie um die Strukturen so zu gestalten, dass sie bleibt. Hier versagt die Gewaltenteilung, da die Parteien der gemeinsame Nenner der Machthabenden in Legislative, Exekutive und Judikative sind. Politische Macht ist heute außerhalb der Parteien unmöglich gemacht worden, und innerhalb des Parteisystems haben sich die wirklich Mächtigen unter Nutzung der Möglichkeiten, die ihnen diese Macht bietet, gegen Angriffe so weit wie möglich abgesichert.

Das Parteiensystem führt die Qualität "freiheitlich-demokratisch" unserer Grundordnung ad absurdum: Es schränkt in unzulässiger die Freiheit ein, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, weil die Strukturen der politischen Willensbildung von den Parteien so gestaltet wurden, dass sie außerhalb des Parteiensystems faktisch nicht mehr möglich ist. Es entmachtet die Demokratie, da eine demokratische Mitwirkung faktisch nur noch innerhalb der Regelwerke von Parteien möglich sind, und alle diejenigen, die sich nicht an Parteien binden wollen, von der Teilhabe an der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen werden.

Es stellt sich nun nur noch die Frage, wer denn die Parteien beeinflusst, wer die Mächtigen der Politik lenken kann. Aber dies ist ein anderes Thema ...

Foto (c) Marco Barnebeck / pixelio.de