Grundrechte und Grundregeln

 

Disclaimer: Nachfolgender Text weist auf die Richtung meiner Überlegungen hin, ist aber weder vollständig ausformuliert noch in allen Einzelheiten argumentativ hinterlegt. Ich werde in den kommenden Jahren versuchen, diese Ideen und Überlegungen ständig zu verbessern, bis sie irgendwann so hieb- und stichfest sind, wie sie sein können.

Es gibt Grundrechte und Grundregeln. Grundrechte regeln das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, Grundregeln das Verhältnis Verhältnis der Bürger untereinander.

Wie diese Grundrechte und Grundregeln aussehen sollen, kann und will ich nicht festlegen, dies sollte das Ergebnis einer Diskussion und Mehrheitsbeschluss der Bürger sein.

Als Ausgangsposition könnte man folgende Rechte und Regeln heranziehen:

  1. Die staatlichen Organe dürfen die prinzipiellen Regeln von emancipare, insbesondere die Wahl und Abwahlregeln niemals zu ihren Gunsten verändern, es sei denn, sie bekommen die Zustimmung von mindestens 75% der ihnen zugeordneten Wahlberechtigten.
  2. Die geistige und körperliche Unversehrtheit von Menschen darf durch keine Maßnahme des Staates gefährdet oder verletzt werden.
  3. Es gilt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, keine Maßnahme des Staates darf gegen geltendes Recht verstoßen.
  4. Jedes Gesetz und jede Verordnung ist den davon betroffenen Bürgern zur Abstimmung vorzulegen, und erlangt nur Gültigkeit, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.
  5. Die Gewalt des Staates endet an der Haustür der Bürger, es sei denn, durch Nichthandeln wäre die geistige oder körperliche Gesundheit von Menschen gefährdet.
  6. Die Grundversorgung ist ohne Einschränkung vom Staat bereitzustellen, und hat immer in kompromisslos bestmöglicher Qualität und in akzeptiert ausreichender Quantität zu erfolgen.
  7. Die Freiheit der Bürger zur Meinungsäußerung, Versammlung, Verbindung und Reisen darf nicht eingeschränkt werden.
  8. Das Zeitgeld-System darf durch kein alternatives Geldsystem abgelöst werden, das es ermöglichen würde ohne eigene Leistung Erträge zu erzielen. Die Einkommensspanne zwischen den bestverdienenden und den schlechtestverdiendenen Menschen darf niemals über 1:100 und niemals unter 1:10 liegen.
  9. Der Staat darf niemals mehr als 10 Stunden Arbeitsleistung je Woche zur Bereitstellung der Grundversorgung oder für sonstige dem Staat zugute kommenden Leistungen vom einzelnen Bürger verlangen.
  10. Justiz, Medien und die Abwahlüberwachung dürfen nicht in Personalunion durch gewählte Mandatsträger des Staates besetzt werden.

Grundregeln für das Zusammenleben der Bürger könnten sein:

  1. Es darf alles gemacht werden, was Anderen nicht schadet; es darf nichts getan werden, was Anderen schadet.
  2. Die Starken müssen die Schwachen beschützen. Wenn ein Starker einen Schwachen zu einer Handlung oder Unterlassung gegen dessen Willen zwingt, so wird dies in abschreckender Weise bestraft.
  3. Die Privatsphäre ist unverletzlich, ohne ausdrückliche Einladung darf die Wohnung eines Anderen nicht betreten werden.
  4. Die wesentliche Pflicht eines jeden Bürgers ist es, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Bereitstellung der Grundversorgung im vom Staat geforderten Umfang zu beteiligen. Wer dies nicht tut, hat kein Recht auf Inanspruchnahme der Grundversorgung und ist von ihr ausgeschlossen.
  5. Streitigkeiten sind einem Richter vorzutragen und von ihm zu schlichten, bevor sie eskalieren. Bei Meinungsverschiedenheiten darf jeder jederzeit einen Richter hinzuziehen, dessen Entscheidung für alle Parteien bindend ist.

Schreibe einen Kommentar