Eigentum

328702_r_b_by_rainersturm_pixelio_kleinIch habe kürzlich Aleksander Lodwich kennengelernt, der sich im ICE über die ganze Strecke von Leipzig bis Hannover neben mir sitzend die auf diesen Seiten vorgestellten Thesen durchgelesen hat. Zusätzlich zu vielen anderen interessanten Anmerkungen erwähnte er dabei ein Modell zur Definition von Eigentum, welches ich hier gerne vorstellen möchte, weil es nicht nur interessant und innovativ ist, sondern in vielen Aspekten Fragen beantworten aber auch provozieren kann, die hinsichtlich der Eigentumsdiskussion im Rahmen des emancipare-Konzeptes relevant sind.

Aleksander zählt insgesamt acht verschiedene Eigenschaften auf, die zu einem Eigentumsbegriff führen, der zwangsläufig zu einer friedlichen und natürlichen Allokation von Eigentum führen soll - vor allem aber Eigentum an Dingen verhindert, die tatsächlich niemals jemandes Eigentum sein sollten. Diese acht Eigenschaften sind:

1. Eigenschaft der gerechtfertigten Quelle
Eigentum kann nur an Dingen bestehen, die das Ergebnis von menschlicher Arbeit ist.
2. Eigenschaft der Zählbarkeit
Man kann Eigentum nur an konkreten, zählbaren Gegenständen besitzen. (Diese Eigenschaft betrachte ich als schwierig, da "Zählbarkeit" als solches näherer Definition bedarf.)
3. Eigenschaft der Identifizierbarkeit
Der Gegenstand, muss eindeutig abgrenzbar von anderen gleichförmigen Gegenständen sein und individuell identifzierbar sein.
4. Eigenschaft der moralischen Neutralität
Das Eigentum begründende Objekt darf nicht zu Lasten bzw. Nachteil Dritter hergestellt worden sein.
5. Eigenschaft der Intention
Der Gegenstand muss in der Absicht hergestellt werden, dass Eigentum daran möglich ist.
6. Eigenschaft der Unpersönlichkeit
Eigentum darf keinen Personencharakter haben, sonst wäre die Sklaverei gerechtfertigt.
7. Eigenschaft der Monopolisierbarkeit
Es muss ein alleinigen Bestimmungsrecht (Bestimmungsmonopol) über den Gegenstand möglich sein.
8. Eigenschaft der allgemeinen Vorteilhaftigkeit
Freiwilliger Austausch von Eigentum muss auf beidseitigem Vorteil beruhen.   

Ich halte dies insgesamt für einen sehr interessanten Ansatz zur Eigentumsdefinition, der sicherlich etwas intensiver diskutiert werden sollte. So wird z.B. die Konsequenz, dass durch diese Definition so etwas wie "geistiges Eigentum" ausgeschlossen wird, gewiss zu kontroversen Diskussionen führen.

Aleksander hat zugesagt, dass er diese Eigenschaften zur Eigentumsdefinition hier in Kommentaren weiter erläutern wird.

(c) Foto: Rainer Sturm / pixelio.de