Parteien oder Demokratie?

Dieser Beitrag ist Teil 5 von 5 Teilen der Serie Die antidemokratische Parteienoligarchie

360249_r_by_marco-barnebeck_pixelio-kleinDass die etablierten Parteien die Strukturen geschaffen haben, ihre eigene Position gegen Neuankömmlinge in der Parteienlandschaft leicht verteidigen zu können, habe ich in den anderen Teilen dieser Artikelserie bereits gezeigt. Bleibt noch eine letzte Frage zu beantworten: Warum eigentlich Parteien? Man könnte ja auf die Idee kommen, diesen offensichtlichen Machtmissbrauch der etablierten Parteien dort auszuhebeln, wo die Parteien ihre Existenzberechtigung ableiten. Brauchen wir Parteien für die Demokratie, müssen wir sie gar haben?

Schauen wir uns die Gesetzeslage an: Art. 21 des Grundgesetzes sagt im ersten Absatz "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Alles Weitere im Grundgesetz zu Parteien versucht nur den Missbrauch von Parteien zu verhindern. Gut, hier ist offensichtlich kein Exklusivitätsanspruch abzuleiten, laut Grundgesetz dürfen Parteien mitwirken, ein Bestimmungsrecht ist hier nicht verankert.

Wenden wir uns nun dem Parteiengesetz zu. Dieses Gesetz ist erst 1967 verabschiedet worden, zu einer Zeit also, als die Parteiendemokratie und ihre mächtigsten Vertreter bereits fest im Sattel der Macht saßen. Kein Wunder, dass dieses Gesetz in recht eigenwilliger Weise eine Ermächtigung für die Rolle der Parteien aus dem Grundgesetz abgeleitet hat. §1 Abs.1 des PartG sagt nun plötzlich: "Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe."

Wo bitte steht im Verfassungsrecht, dass Parteien notwendig sind? Wo überträgt das Grundgesetz den Parteien die Aufgabe zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung? Ist Art. 21 des Grundgesetzes nicht eher als Erlaubnis zu verstehen, denn als Verpflichtung? Auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung erfordert keine Parteien. Parteien sind (überraschenderweise) in der Legaldefinition dieses Begriffes des Bundesverfassungsgesetzes von 1990 nicht mehr vorgesehen, anders noch als in der Erläuterung des Bundesverfassungsgerichtes von 1952, in der das Mehrparteienprinzip noch als Wesenmerkmal der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Erwähnung fand.

Die Parteien haben im deutschen Rechtssystem keine Grundlage für ihre Machtposition, außer der von den Parteien selbst geschaffenen im Parteiengesetz. Und genau dieses Gesetz schafft das Fundament dafür, dass die Machtbastionen der etablierten Parteien so gut wie uneinnehmbar bleiben. Es ist das grundsätzliche Problem der Macht: Wer sie hat, nutzt sie um die Strukturen so zu gestalten, dass sie bleibt. Hier versagt die Gewaltenteilung, da die Parteien der gemeinsame Nenner der Machthabenden in Legislative, Exekutive und Judikative sind. Politische Macht ist heute außerhalb der Parteien unmöglich gemacht worden, und innerhalb des Parteisystems haben sich die wirklich Mächtigen unter Nutzung der Möglichkeiten, die ihnen diese Macht bietet, gegen Angriffe so weit wie möglich abgesichert.

Das Parteiensystem führt die Qualität "freiheitlich-demokratisch" unserer Grundordnung ad absurdum: Es schränkt in unzulässiger die Freiheit ein, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, weil die Strukturen der politischen Willensbildung von den Parteien so gestaltet wurden, dass sie außerhalb des Parteiensystems faktisch nicht mehr möglich ist. Es entmachtet die Demokratie, da eine demokratische Mitwirkung faktisch nur noch innerhalb der Regelwerke von Parteien möglich sind, und alle diejenigen, die sich nicht an Parteien binden wollen, von der Teilhabe an der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen werden.

Es stellt sich nun nur noch die Frage, wer denn die Parteien beeinflusst, wer die Mächtigen der Politik lenken kann. Aber dies ist ein anderes Thema ...

Foto (c) Marco Barnebeck / pixelio.de

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