Parteien oder Demokratie?

Dieser Beitrag ist Teil 5 von 5 Teilen der Serie Die antidemokratische Parteienoligarchie

360249_r_by_marco-barnebeck_pixelio-kleinDass die etablierten Parteien die Strukturen geschaffen haben, ihre eigene Position gegen Neuankömmlinge in der Parteienlandschaft leicht verteidigen zu können, habe ich in den anderen Teilen dieser Artikelserie bereits gezeigt. Bleibt noch eine letzte Frage zu beantworten: Warum eigentlich Parteien? Man könnte ja auf die Idee kommen, diesen offensichtlichen Machtmissbrauch der etablierten Parteien dort auszuhebeln, wo die Parteien ihre Existenzberechtigung ableiten. Brauchen wir Parteien für die Demokratie, müssen wir sie gar haben?

Schauen wir uns die Gesetzeslage an: Art. 21 des Grundgesetzes sagt im ersten Absatz "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Alles Weitere im Grundgesetz zu Parteien versucht nur den Missbrauch von Parteien zu verhindern. Gut, hier ist offensichtlich kein Exklusivitätsanspruch abzuleiten, laut Grundgesetz dürfen Parteien mitwirken, ein Bestimmungsrecht ist hier nicht verankert.

Wenden wir uns nun dem Parteiengesetz zu. Dieses Gesetz ist erst 1967 verabschiedet worden, zu einer Zeit also, als die Parteiendemokratie und ihre mächtigsten Vertreter bereits fest im Sattel der Macht saßen. Kein Wunder, dass dieses Gesetz in recht eigenwilliger Weise eine Ermächtigung für die Rolle der Parteien aus dem Grundgesetz abgeleitet hat. §1 Abs.1 des PartG sagt nun plötzlich: "Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe."

Wo bitte steht im Verfassungsrecht, dass Parteien notwendig sind? Wo überträgt das Grundgesetz den Parteien die Aufgabe zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung? Ist Art. 21 des Grundgesetzes nicht eher als Erlaubnis zu verstehen, denn als Verpflichtung? Auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung erfordert keine Parteien. Parteien sind (überraschenderweise) in der Legaldefinition dieses Begriffes des Bundesverfassungsgesetzes von 1990 nicht mehr vorgesehen, anders noch als in der Erläuterung des Bundesverfassungsgerichtes von 1952, in der das Mehrparteienprinzip noch als Wesenmerkmal der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Erwähnung fand.

Die Parteien haben im deutschen Rechtssystem keine Grundlage für ihre Machtposition, außer der von den Parteien selbst geschaffenen im Parteiengesetz. Und genau dieses Gesetz schafft das Fundament dafür, dass die Machtbastionen der etablierten Parteien so gut wie uneinnehmbar bleiben. Es ist das grundsätzliche Problem der Macht: Wer sie hat, nutzt sie um die Strukturen so zu gestalten, dass sie bleibt. Hier versagt die Gewaltenteilung, da die Parteien der gemeinsame Nenner der Machthabenden in Legislative, Exekutive und Judikative sind. Politische Macht ist heute außerhalb der Parteien unmöglich gemacht worden, und innerhalb des Parteisystems haben sich die wirklich Mächtigen unter Nutzung der Möglichkeiten, die ihnen diese Macht bietet, gegen Angriffe so weit wie möglich abgesichert.

Das Parteiensystem führt die Qualität "freiheitlich-demokratisch" unserer Grundordnung ad absurdum: Es schränkt in unzulässiger die Freiheit ein, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, weil die Strukturen der politischen Willensbildung von den Parteien so gestaltet wurden, dass sie außerhalb des Parteiensystems faktisch nicht mehr möglich ist. Es entmachtet die Demokratie, da eine demokratische Mitwirkung faktisch nur noch innerhalb der Regelwerke von Parteien möglich sind, und alle diejenigen, die sich nicht an Parteien binden wollen, von der Teilhabe an der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen werden.

Es stellt sich nun nur noch die Frage, wer denn die Parteien beeinflusst, wer die Mächtigen der Politik lenken kann. Aber dies ist ein anderes Thema ...

Foto (c) Marco Barnebeck / pixelio.de

Lebensdauer politischer Parteien

Dieser Beitrag ist Teil 4 von 5 Teilen der Serie Die antidemokratische Parteienoligarchie

293245_r_k_b_by_rainersturm_pixeliode-kleinDer Bundeswahlleiter führt seit 1969 Statistiken über die Parteien in Deutschland. Danach beträgt die durchschnittliche Dauer der Anerkennung einer politischen Vereinigung als Partei in Deutschland 3065 Tage (das sind etwas weniger als 8 1/2 Jahre) von der Gründung als Partei bis zum Datum der Aberkennung der Parteieneigenschaft durch den Bundeswahlleiter. Von den genau 400 politischen Parteien, die in den 40 Jahren seit Beginn der Statistik bis Ende 2008 geführt wurden, haben ziemlich exakt drei Viertel die Anerkennung als Partei bereits wieder verloren, und sind nur noch eine Notiz in den Archiven unserer Republik.

Vier Fünftel dieser verstorbenen Parteien haben bereits vor Erreichen der durchschnittlichen Lebenszeit ihren Eintrag im Parteienregister des Bundeswahlleiters verloren. Nur 40 der heute anerkannten Parteien sind damit statistisch sozusagen auf der sicheren Seite, natürlich einschließlich der 10 im Bundestag und den Landtagen vertretenen Parteien, indem sie die durchschnittliche Lebensdauer einer Partei bereits übertroffen haben. Es gibt aber auch bereits ein halbes Dutzend Parteien, die erst nach Erreichen der doppelten durchschnittlichen Anerkennungszeit ihren Parteienstatus verloren haben. Die statistisch älteste Partei war zum Zeitpunkt der Aberkennung ihres Status als Partei über 34 Jahre lang ununterbrochen registriert. Wenn diese seit 40 Jahren geführte Statistik weitgehend unverändert in die kommenden Jahren übernommen werden kann, werden in den nächsten 8 Jahren von den derzeit beim Bundeswahlleiter registrierten 112 Parteien etwa 70 oder zwei Drittel ihren Status als Partei wieder verlieren.

Gleichzeitig werden in in diesem Zeitraum aber auch ca. 100 neue Parteien entstehen, von denen aber innerhalb dieser 8 Jahre etwa 30 auch bereits wieder aufgeben werden, so dass die Zahl der Parteien insgesamt in etwa konstant bleiben wird. Es gibt allerdings derzeit wieder einen mittelfristigen Trend zu einer langsamen Zunahme der Anzahl der registrierten Parteien in Deutschland.

In den nächsten 2 Wahlperioden werden also voraussichtlich 70 der heute existierenden Parteien durch 70 neue Parteien ersetzt werden. Mal sehen, ob auch programmatisch Änderungen stattfinden. Nur eine dramatische Änderung der gesellschaftspolitischen Bedingungen, die unter dem Eindruck der aktuellen Wirtschaftskrise allerdings nicht so unwahrscheinlich erscheint, würde diese Entwicklung verhindern.

Es stellt sich die Frage, ob der Staat nicht Bedingungen schaffen sollte, die die Parteien als Initiativen zur politischen Meinungsäußerung und Mitwirkung in Deutschland stabilisieren würden. Wenn drei Viertel aller Parteien, die bisher angetreten sind aufgeben mussten, wenn die Lebensdauer einer Partei von ihrer Gründung bis zur offiziellen Aberkennung ihres Status als Partei durch den Bundeswahlleiter nur gut 8 Jahre beträgt, so scheinen die protektionistischen Strukturen, die die herrschende Parteienoligarchie zum Selbstschutz aufgestellt haben, im von ihnen gewünschten Sinne zu funktionieren.

Foto (c) Rainer Sturm / pixelio.de

Die Parteien-Verhinderungs-Strategie

Dieser Beitrag ist Teil 3 von 5 Teilen der Serie Die antidemokratische Parteienoligarchie

308219_r_k_by_hauk-medien-archiv-wwwbayernnachrichtende-alexander-hauk_pixeliode-kleinWer an den Schalthebeln der Macht sitzt, möchte meistens solange wie möglich dort bleiben. Das gilt auch für die Parteien in Deutschland, die in die Parlamente gerutscht sind. Daher haben sie schon früh Regelungen geschaffen, die das Aufkommen neuer Konkurrenten nach Möglichkeit verhindern, aber zumindest erheblich erschweren sollen. Dies geschieht mit vier immer schwieriger zu nehmenden Hürden, die den Weg in die Parlamente für neue und kleine Parteien nahezu unmöglich machen.

1. Hürde - Zulassung als Partei

Nicht jede politische Interessenvertretung wird als Partei zugelassen. Es gibt vielfältige bürokratische und formalistische Regelungen, die zu erfüllen sind. Wer sich nicht mit Staatsbürokratie auseinander setzen möchte, oder grundsätzlich Probleme mit dem Verstehen von Gesetzen, Verordnungen und Formularen hat (die oft scheinbar bewusst so geschrieben und gestaltet sind, dass sie nicht auf Anhieb verständlich sind) scheitert schon hier.

Hinzu kommt, dass ein von den Parteien in den Parlamenten bestimmter Aussschuss mehr oder weniger willkürlich über die Zulassung einer politischen Vereinigung als Partei befinden darf. Das ist in etwa so, als würde ein von Esso, Shell, Aral und BP gebildetes Gremium darüber entscheiden, ob ein Wettbewerber im Markt für Raffinerieprodukte zugelassen werden darf. Darüber hinaus gibt es kaum harte Kriterien, die eine zwingende Zulassung als Partei zur Folge haben, sondern insbesondere bei in keinen Parlamenten vertretenen (neuen) Kleinparteien ist dies eine subjektiven (und den Interessen der etablierten Parteien dienenden) Einschätzungen und Bewertungen folgenden Entscheidung der Ausschussmitglieder überlassen.

Den Kleinparteien, die in der Regel nicht über üppige Finanzmittel verfügen, steht natürlich der Klageweg offen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

2. Hürde - Zulassung zur Wahl

Wer diese Hürde geschafft hat, sieht sich aber direkt der nächsten gegenüber: Die Erlaubnis, sich als Partei zur Wahl stellen zu dürfen. Es ist nicht so, dass man sich als Partei formgerecht konstitutieren kann, und dann auch gleich an Wahlen teilnehmen dürfte. Diese Hürde ist die komplexeste von allen, weil eine Vielfalt von Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Zuerst muss man Unterschriften einsammeln. Das klingt einfacher als es ist, weil dies öffentlich beglaubigte Unterschriften sein müssen. Für eine Europawahl bundesweit 4.000 Stück, das ist ja noch einfach. Für eine Bundestagswahl bereits mindestens ca. 20.000 Unterschriften. Für Landtagswahlen müssen 1% der Wähler des Landes (maximal 2.000) der Partei mit ihrer Unterschrift die Zustimmung geben. Diese Vorschrift gilt (natürlich) nicht für die Parteien, die bereits in einem Parlament vertreten sind - also für diejenigen, die neue Konkurrenz um Wählerstimmen vermeiden möchten.

Hat man diese Unterschriften gesammelt, dann entscheidet der Wahlleiter noch nach ebenfalls nicht ganz klaren Regeln, ob man denn wirklich als Partei tätig ist, ob man genug Mitglieder hat (nach letzten Entscheidungen scheinen es derzeit um die 400 zu sein, die man mindestens benötigt), ob man öffentliche Parteiarbeit leistet, oder ob man ernsthaft an der Mitwirkung bei der Regierung des Landes interessiert ist.

Erst wenn man genug Unterschriften hat und zusätzlich die Zustimmung des zuständigen Wahlleiters bekommen hat, darf man auf die Wahlzettel. Und da gibt es auch noch weitere bürokratische und formalistische Fallstricke bei der Bestellung von Wahlkreiskandidaten und dem Aufstellen von Landeslisten.

3. Hürde - Parteienfinanzierung

Jetzt muss die Partei in den Wahlkampf, und hat dafür nur Geld aus den Mitgliedsbeiträgen der wenigen Parteimitglieder und der einen oder anderen Spende. Mit diesem Budget muss die Partei antreten gegen Organisationen, die mit Millionenbudgets ausgestattet sind, überwiegend aus Staatskassen und aus Spenden der Organisationen, deren Interessen sie vertreten (sollen). Mit viel idealistischer Arbeit und Aufopferung muss die kleine Partei aus eigener Kraft erreichen, zumindest 0,5% der abgegebenen Stimmen bei einer Bundestagswahl oder 1% der Stimmen bei einer Landtagswahl den etablierten Parteien abzutrotzen, während die etablierten Parteien ihre Wahlkämpfer so gut bezahlen können, dass diese Wahlkampf und Parteiarbeit zum Hauptberuf machen können.

Hier Arbeitnehmer, die ohne Geld neben ihrem Brotberuf ihre Partei bewerben wollen, dort hauptberufliche Menschenfischer in großer Zahl, die auch noch aus Geldern bezahlt werden, die zu einem erheblichen Teil von den Steuerzahlern stammen. Sollte man trotz dieser eklatant ungleichen Chancenverteilung es dennoch schaffen die 0,5% oder 1% Grenze zu nehmen und damit in die Parteienfinanzierung zu gelangen, kann man beginnen, sich der letzten und schwierigsten Hürde zu widmen.

4. Hürde - Die 5%-Klausel

Bekannterweise muss man als Partei mehr als 5% der abgegebenen Stimmen erreichen, um in ein Parlament einziehen zu können. Eine kleine Partei hat es dadurch doppelt schwer, weil sie halt nicht nur soviele Menschen von ihren Konzepten überzeugen muss, sondern vor allem auch davon überzeugen muss diese Partei zu wählen, auch wenn die abgegebene Stimme dann womöglich politisch verfällt, weil sie einer Partei gegeben wird, die mit einiger Wahrscheinlichkeit sowieso nicht in das Parlament gewählt wird. Es gibt übrigens einige Diskussionen, dass diese Regelung dem Demokratieprinzip widerspricht und damit verfassungswidrig ist.

 

Diese Taktik hat Methode: Sie soll es kleinen und neuen Parteien so schwer wie möglich machen politische und parlamentarische Bedeutung zu erlangen. Sie verhindert Vielfalt in der Demokratie, und schützt die herrschende Parteienoligarchie vor Wettbewerb.

Foto (c) Alexander Hauk / pixelio.de

Die Parteienfinanzierung

Dieser Beitrag ist Teil 2 von 5 Teilen der Serie Die antidemokratische Parteienoligarchie

363316_r_b_by_gerd-altmann-geralt-_pixeliode-kleinGeld regiert die Welt, und dies gilt auch für die Parteipolitik. Es ist wohl (und leider) nur natürlich, dass die Organisation, die die politische Macht hat, versucht, aus dieser Position auch persönliche finanzielle Vorteile zu ziehen. Das ist hier in Deutschland auch so, und das Instrument dafür heißt staatliche Teilfinanzierung gemäß §§ 18 ff. Parteiengesetz. Es gibt also ein extra Gesetz, dass dies regelt, verabschiedet vom Bundestag, in dem natürlich ausschließlich Vertreter der Organisationen sitzen, die davon profitieren.

Halt!, werden da einige rufen. Die Parteienfinanzierung gilt doch für alle Parteien, auch die, die nicht im Bundestag sitzen. Und ja, das ist richtig, in der Theorie zumindest. Denn die etablierten Parteien waren natürlich schlau genug einen Riegel davor zu schieben, dass jede Partei vom Staat Geld für ihre politische Arbeit bekommt. Die Details dazu werde ich in einem anderen Beitrag thematisieren, aber hier sind die nackten Tatsachen.

Im Jahr 2008 konnten laut Bericht des Deutschen Bundestages von den derzeit 112 registrierten politischen Parteien in Deutschland ganze 18 Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten. Von den insgesamt 132,5 Mio €, die verteilt wurden, gingen

  • 97% oder 128,2 Mio € an die im Bundestag vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE und FDP
  • 2% oder 2,9 Mio € an die in Landtagen vertretenen Parteien NPD und REP
  • 1% oder 1,4 Mio € an Die Tierschutzpartei, FAMILIE, ödp, DIE FRAUEN, DVU, BP, SSW, Volksabstimmung, Eltern und 50Plus, wobei drei Viertel davon an nur drei Parteien aus dieser Gruppe ging.

Die Parteienfinanzierung ist faktisch keine Finanzierung der politischen Willensbildung im Volk, sondern eine Finanzierung der im Bundestag vertretenen Parteien. Das Geld wird ausschließlich dafür verwendet, dass diese Parteien ihren exklusiven Status gegen die noch nicht im Parlament vertretenen Parteien verteidigen können, und dieses Geld haben sich die Parteien unter Nutzung ihres Status in der Gesetzgebung selbst zugesprochen. Die Kasse ist da, und man machte ein Gesetz, dass man da ungestraft hineingreifen konnte. Gleichzeitig sorgte man dafür, dass der Schlüssel zu dieser Kasse so hoch hängt, dass außer einem selbst praktisch niemand herankommt.

Die in den Deutschen Parlamenten vertretenen Parteien bilden nicht nur die Regierungen unseres Landes, sondern greifen auch ungeniert in die Kassen des Landes.

Eine Parteienfinanzierung sollte meines Erachtens nicht dazu dienen, den großen und vermögenden Parteien noch mehr Geld in die Taschen zu schieben als sie 'eh schon haben, sondern sollte dazu dienen, dass neue und kleine Parteien bessere Chancen bekommen sich Gehör zu verschaffen. Dies könnte z.B. eine Parteienfinanzierung erreichen, die umgekehrt progressiv aufgebaut ist, d.h. mit der die finanzielle Unterstützung politischer Arbeit sich vornehmlich an Einzelpersonen und Kleinparteien wendet, und keine unüberwindlich erscheinenden Schranken unterstützt gegen diejenigen, die mit Politik erst beginnen wollen.

Foto (c) Gerd Altmann / pixelio.de

Die antidemokratische Parteienoligarchie

Dieser Beitrag ist Teil 1 von 5 Teilen der Serie Die antidemokratische Parteienoligarchie

In dieser Serie werde ich Artikel veröffentlichen die demonstrieren, dass das Parteiensystem in Deutschland faktisch den demokratischen Prinzipien widerspricht, und es in  jahrzehntelanger Herrschaft erreicht hat Strukturen zu schaffen die dafür sorgen, dass politische Macht in möglichst wenige und möglichst immer die gleichen Hände gegeben wird.