Das Ende der Demokratie in Europa

Die Finanzkrise bewegt uns nun schon zwei bis drei Jahre, und so lange hat es gedauert bis die die Politik steuernde Finanzdienstleistungsindustrie daraus etwas machen konnte, was vielleicht der letzte Schritt zur endgültigen Übernahme der Herrschaft in Europa sein könnte. Dieser Schritt ist der ESM, der Europäische Stabilitätsmechanismus. Drei Buchstaben, deren Bedeutung kaum jemand versteht, und von denen nur wenige wissen, welche Konsequenzen damit verbunden sind. Dabei kann man sie im derzeit vorliegen Vertragsentwurf nachlesen. Und was dort steht, ist nicht nur erschreckend, hier wird das Ende der Demokratie in Europa beschrieben, so wie wir sie kennen. Es ist die konsequente Fortsetzung der Unterdrückung der europäischen Bevölkerung, wie sie im Lissaboner Vertrag festgeschrieben wurde.

So steht im Vertragsentwurf zum ESM zum Beispiel:

Artikel 8, Nr 1:
Das Grundkapital beträgt 700.000.000.000 EUR (siebenhundert Milliarden Euro). Es wird aufgeteilt  in  7  (sieben)  Millionen  Anteile  mit  einem  Nennwert  von  je  100.000  EUR (einhunderttausend  Euro),  die  gemäß  dem  in  Artikel 11  definierten  und  in  der  Anlage  1 berechneten ursprünglichen Beitragsschlüssel zur Zeichnung zur Verfügung stehen.

Schön und gut, das wissen wir ja schon aus der Presse. Was uns verschwiegen wird, steht in

Artikel 10, Nr. 1:
Der  Gouverneursrat  prüft  regelmäßig,  mindestens  alle  fünf  Jahre,  das  maximale Ausleihvolumen  und  ob  das  genhemigte  Grundkapital  des  ESM  hierfür  angemessen  ist.  Er kann die Änderung des  Grundkapitals beschließen und Artikel 8 und Anlage 2 entsprechend ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, sobald die ESM-Mitglieder die Verwahrstelle über den Abschluss ihrer geltenden nationalen Verfahren in Kenntnis gesetzt haben. Die neuen Anteile werden  den  ESM-Mitgliedern  gemäß  dem  in  Artikel  11 und  in  Anlage  1  definierten Beitragsschlüssel zugeteilt.

Was heißt das? Das bedeutet, dass das Leitungsgremium jederzeit eine Erhöhung des Grundkapitals des ESM beschließen kann, und dieser Beschluss einfach durch Mitteilung wirksam wird. 700 Milliarden reichen nicht? Dann machen wir doch Nägel mit Köpfen und verdoppeln diesen Betrag einfach! Die deutschen Steuerzahler werden das schon schlucken ...

Aber es geht noch weiter!

Artikel 8, Nr. 4:
Die  ESM-Mitglieder  verpflichten  sich  hiermit  bedingungslos  und  unwiderruflichihre Einlage  auf  das  Grundkapital  gemäß  dem  in  Anlage  1 aufgeführten  Beitragsschlüssel  zu leisten.  Sie  haben  allen  Kapitalabrufen  fristgerecht  und  gemäß  den  in  vorliegendem  Vertrag geregelten Bestimmungen Folge zu leisten.

zusammen mit

Artikel 9, Nr. 3:
Der Geschäftsführende Direktor ruft ausstehende und noch nicht geleistete Einlagen auf das Grundkapital  bei  Bedarf  rechtzeitig  ab,  um  einen  Verzug  des  ESM  bezüglich  einer regelmäßigen  oder  sonstigen  Zahlungsverpflichtung  gegenüber  seinen  Gläubigern  zu vermeiden.  Über  jegliche  Abrufe  hat  er  das  Direktorium  und  den  Gouverneursrat  zu informieren.  Wird  festgestellt,  dass  die  dem  ESM  zur  Verfügung  stehenden  Mittel möglicherweise  nicht  ausreichen,  so  hat  der  Geschäftsführende  Direktor  den/die entsprechenden Kapitalabruf(e) schnellstmöglich auszuführen, um zu gewährleisten, dass der ESM  am  entsprechenden  Fälligkeitsdatum  über,  für  eine  vollumfängliche  Leistung  seiner Zahlungsverpflichtungen  gegenüber  seinen  Gläubigern  ausreichende,  finanzielle  Mittel verfügt.  Die  ESM-Mitglieder  sagen  hiermit  unwiderruflich  und  bedingungslos  zu,  bei Anforderung jeglichem  gemäß vorliegendem Absatz durch den Geschäftsführenden  Direktor an  sie  gerichteten  Kapitalabruf  binnen  7  (sieben)  Tagen  nach  Erhalt  dieser  Anforderung nachzukommen.

Schön, nicht war? Zuerst darf der ESM bestimmen wieviel Geld die Euro-Staaten zahlen sollen, und dann müssen die Euro-Staaten alle Rechte aufgeben, sich gegen einen derartigen Beschluss zu wehren. Was ist, wenn eine neu gewählte Regierung das nicht mehr will? Dieser Vertrag ist unwiderruflich, und die Staaten haben kein Recht mehr Bedingungen zu stellen. Die Euro-Staaten verlieren vollständig ihre finanzielle Souveränität.

Aber damit sind wir noch nicht am Schluss!

Artikel 27, Nr 3 bis 6:
3. Der  ESM,  sein  Eigentum,  seine  Finanzmittel  und  Vermögenswerte  genießen  unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität, jedoch nicht, soweit der ESM  für  die  Zwecke  eines  Verfahrens  oder  aufgrund  der  Bedingungen  eines  Vertrags, einschließlich  der  Unterlagen  der  Gründungsurkunden,  ausdrücklich  auf  seine  Immunität verzichtet. 
4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und  in  wessen  Besitz  sie  sich  befinden,  von  Zugriff  durch  Durchsuchung,  Beschlagnahme, Einziehung,  Enteignung  und  jede  andere  Form  der  Inbesitznahme,  Wegnahme  oder Zwangsvollstreckung  durch  Regierungshandeln  oder  auf  dem  Gerichts-,  Verwaltungs-  oder Gesetzesweg befreit
5.  Die  Archive  des  ESM  und  alle  ihm  gehörenden  oder  in  seinem  Besitz  befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.  
6. Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.

Artikel 30, Nr. 1:
Die  Gouverneursratsmitglieder,  stellvertretenden  Gouverneursratsmitglieder,  Direktoren, stellvertretenden  Direktoren,  der  Geschäftsführende  Direktor  und  das  Personal  genießen Immunität  von  der  Gerichtsbarkeit  hinsichtlich  der  in  ihrer  amtlichen  Eigenschaft vorgenommenen  Handlungen  und  Unverletzlichkeit  in  Bezug  auf  ihre  amtlichen Schriftstücke,  jedoch  nicht,  wenn  und  soweit  der  Gouverneursrat  diese  Immunität ausdrücklich aufhebt.

Das ESM und sein Personal ist von jeglicher Haftung befreit und darf tun was es will, ohne das Staaten oder Behörden den ESM überprüfen oder zur Rechenschaft ziehen dürfen. Ein Freibrief, wie ihn bestenfalls mittelalterliche Despoten besaßen!

Zum Schluß noch ein kleines Detail:

Artikel 31, Nr. 5:
Das  Personal  des  ESM  unterliegt  für  die  vom  ESM gezahlten  Gehälter  und  Bezüge  nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Regeln einer internen Steuer zugunsten des  ESM.  Ab  dem  Tag  der  Erhebung  dieser  Steuer  sind  diese  Gehälter  und  Bezüge  von  der staatlichen Einkommensteuer befreit.

Das ESM beschließt für seine Mitarbeiter die Höhe der Einkommensteuer selbst, und zahlt diese an sich selbst aus. Genial!

Wenn man diesen Entwurf analysiert, sieht dies so aus, dass der ESM über das Vermögen und die Einkommen aller Euro-Länder in faktisch unbegrenzter Höhe verfügen kann (Artikel 8 Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 10 Nr. 1) und die Staaten ohne Einspruchs- und Widerstandsrechte Zahlungsaufforderungen des ESM sofort Folge leisten müssen (Artikel 8 Nr. 4 in Verbindung mit Artikel 9 Nr. 3). Gleichzeitig ist der ESM und dessen Personal jeglicher staatlicher Kontrolle und Maßregelung entzogen und ist weder einer Legislative noch einer Judikative unterworfen (Artikel 27 und Artikel 30).

Das ist der dreisteste Versuch die Herrschaft in Europa einer nichtdemokratisch legitimierten Organisation zu übergeben, der mir bisher untergekommen ist. Jeder möge bitte seinen Bundestagsabgeordneten anschreiben und darauf hinweisen. Ich bin überzeugt davon, dass unsere Ja-Sager im Parlament dies bislang noch gar nicht richtig zur Kenntnis genommen haben.

(c) Foto: Stephan Bratek/geralt  / pixelio.de

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