Die Parteien-Verhinderungs-Strategie

Dieser Beitrag ist Teil 3 von 5 Teilen der Serie Die antidemokratische Parteienoligarchie

308219_r_k_by_hauk-medien-archiv-wwwbayernnachrichtende-alexander-hauk_pixeliode-kleinWer an den Schalthebeln der Macht sitzt, möchte meistens solange wie möglich dort bleiben. Das gilt auch für die Parteien in Deutschland, die in die Parlamente gerutscht sind. Daher haben sie schon früh Regelungen geschaffen, die das Aufkommen neuer Konkurrenten nach Möglichkeit verhindern, aber zumindest erheblich erschweren sollen. Dies geschieht mit vier immer schwieriger zu nehmenden Hürden, die den Weg in die Parlamente für neue und kleine Parteien nahezu unmöglich machen.

1. Hürde - Zulassung als Partei

Nicht jede politische Interessenvertretung wird als Partei zugelassen. Es gibt vielfältige bürokratische und formalistische Regelungen, die zu erfüllen sind. Wer sich nicht mit Staatsbürokratie auseinander setzen möchte, oder grundsätzlich Probleme mit dem Verstehen von Gesetzen, Verordnungen und Formularen hat (die oft scheinbar bewusst so geschrieben und gestaltet sind, dass sie nicht auf Anhieb verständlich sind) scheitert schon hier.

Hinzu kommt, dass ein von den Parteien in den Parlamenten bestimmter Aussschuss mehr oder weniger willkürlich über die Zulassung einer politischen Vereinigung als Partei befinden darf. Das ist in etwa so, als würde ein von Esso, Shell, Aral und BP gebildetes Gremium darüber entscheiden, ob ein Wettbewerber im Markt für Raffinerieprodukte zugelassen werden darf. Darüber hinaus gibt es kaum harte Kriterien, die eine zwingende Zulassung als Partei zur Folge haben, sondern insbesondere bei in keinen Parlamenten vertretenen (neuen) Kleinparteien ist dies eine subjektiven (und den Interessen der etablierten Parteien dienenden) Einschätzungen und Bewertungen folgenden Entscheidung der Ausschussmitglieder überlassen.

Den Kleinparteien, die in der Regel nicht über üppige Finanzmittel verfügen, steht natürlich der Klageweg offen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

2. Hürde - Zulassung zur Wahl

Wer diese Hürde geschafft hat, sieht sich aber direkt der nächsten gegenüber: Die Erlaubnis, sich als Partei zur Wahl stellen zu dürfen. Es ist nicht so, dass man sich als Partei formgerecht konstitutieren kann, und dann auch gleich an Wahlen teilnehmen dürfte. Diese Hürde ist die komplexeste von allen, weil eine Vielfalt von Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Zuerst muss man Unterschriften einsammeln. Das klingt einfacher als es ist, weil dies öffentlich beglaubigte Unterschriften sein müssen. Für eine Europawahl bundesweit 4.000 Stück, das ist ja noch einfach. Für eine Bundestagswahl bereits mindestens ca. 20.000 Unterschriften. Für Landtagswahlen müssen 1% der Wähler des Landes (maximal 2.000) der Partei mit ihrer Unterschrift die Zustimmung geben. Diese Vorschrift gilt (natürlich) nicht für die Parteien, die bereits in einem Parlament vertreten sind - also für diejenigen, die neue Konkurrenz um Wählerstimmen vermeiden möchten.

Hat man diese Unterschriften gesammelt, dann entscheidet der Wahlleiter noch nach ebenfalls nicht ganz klaren Regeln, ob man denn wirklich als Partei tätig ist, ob man genug Mitglieder hat (nach letzten Entscheidungen scheinen es derzeit um die 400 zu sein, die man mindestens benötigt), ob man öffentliche Parteiarbeit leistet, oder ob man ernsthaft an der Mitwirkung bei der Regierung des Landes interessiert ist.

Erst wenn man genug Unterschriften hat und zusätzlich die Zustimmung des zuständigen Wahlleiters bekommen hat, darf man auf die Wahlzettel. Und da gibt es auch noch weitere bürokratische und formalistische Fallstricke bei der Bestellung von Wahlkreiskandidaten und dem Aufstellen von Landeslisten.

3. Hürde - Parteienfinanzierung

Jetzt muss die Partei in den Wahlkampf, und hat dafür nur Geld aus den Mitgliedsbeiträgen der wenigen Parteimitglieder und der einen oder anderen Spende. Mit diesem Budget muss die Partei antreten gegen Organisationen, die mit Millionenbudgets ausgestattet sind, überwiegend aus Staatskassen und aus Spenden der Organisationen, deren Interessen sie vertreten (sollen). Mit viel idealistischer Arbeit und Aufopferung muss die kleine Partei aus eigener Kraft erreichen, zumindest 0,5% der abgegebenen Stimmen bei einer Bundestagswahl oder 1% der Stimmen bei einer Landtagswahl den etablierten Parteien abzutrotzen, während die etablierten Parteien ihre Wahlkämpfer so gut bezahlen können, dass diese Wahlkampf und Parteiarbeit zum Hauptberuf machen können.

Hier Arbeitnehmer, die ohne Geld neben ihrem Brotberuf ihre Partei bewerben wollen, dort hauptberufliche Menschenfischer in großer Zahl, die auch noch aus Geldern bezahlt werden, die zu einem erheblichen Teil von den Steuerzahlern stammen. Sollte man trotz dieser eklatant ungleichen Chancenverteilung es dennoch schaffen die 0,5% oder 1% Grenze zu nehmen und damit in die Parteienfinanzierung zu gelangen, kann man beginnen, sich der letzten und schwierigsten Hürde zu widmen.

4. Hürde - Die 5%-Klausel

Bekannterweise muss man als Partei mehr als 5% der abgegebenen Stimmen erreichen, um in ein Parlament einziehen zu können. Eine kleine Partei hat es dadurch doppelt schwer, weil sie halt nicht nur soviele Menschen von ihren Konzepten überzeugen muss, sondern vor allem auch davon überzeugen muss diese Partei zu wählen, auch wenn die abgegebene Stimme dann womöglich politisch verfällt, weil sie einer Partei gegeben wird, die mit einiger Wahrscheinlichkeit sowieso nicht in das Parlament gewählt wird. Es gibt übrigens einige Diskussionen, dass diese Regelung dem Demokratieprinzip widerspricht und damit verfassungswidrig ist.

 

Diese Taktik hat Methode: Sie soll es kleinen und neuen Parteien so schwer wie möglich machen politische und parlamentarische Bedeutung zu erlangen. Sie verhindert Vielfalt in der Demokratie, und schützt die herrschende Parteienoligarchie vor Wettbewerb.

Foto (c) Alexander Hauk / pixelio.de

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