Wir haben in Deutschland eine sogenannte repräsentative Demokratie. Dies bedeutet, dass aus der Menge der Bürger gewählte Personen die Interessen ihrer Wähler im Gesetzgebungsverfahren vertreten. Sollte man meinen.
Es gibt viele Hinweise darauf, dass dies leider nicht der Fall ist. Zum Einen hat der Bürger kaum die Möglichkeit, seinen Willen gegenüber dem gewählten Abgeordneten zu artikulieren. Sie müssen arbeiten, Kinder erziehen, wollen sich ihren Hobbies widmen und sorgen sich ganz allgemein darum, wie sie im nächsten Monat alle Rechnungen bezahlen sollen. (Große) Unternehmen haben es da etwas einfacher: Sie bezahlen Leute, deren Job es ist 8 bis 10 Stunden täglich auf Politiker einzuwirken, damit diese das tun, was die Unternehmen wollen.
Dann gibt es den sogenannten Fraktionszwang. Auch wenn sie sie kennen sollten - die gewählten Volksvertreter dürfen gar nicht die Interessen ihrer Wähler vertreten, sondern müssen die Interessen Ihrer Partei vertreten. Tun sie das nicht, werden sie bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt: Friss oder stirb! Wer sich nicht willfährig verhält, wird rausgeworfen. Da ist den meisten Politikern die Geldbörse und das Einkommen näher als die Interessen ihrer Wähler.
Kürzlich bin ich auf einen weiteren Aspekt gestoßen, der wohl so unglaublich ist, dass niemand darüber spricht: Die wichtigste Aufgabe der Abgeordneten, das Abstimmen über Gesetze, wird marginalisiert und zum lästigen Beiwerk degradiert. Wir alle erinnern uns an die bizarre Abstimmung über das Meldegesetz, das es Adresshändlern erlauben sollte, Meldedaten von den Gemeinden zu kaufen, ohne dass Letztere dafür die Einwilligung der betroffenen Bürger einholen müssen. Knapp 30 Abgeordnete stimmten darüber ab und im Ergebnis dafür. Die anderen guckten wohl Fussball, man muss ja Prioritäten setzen ...
Wie konnte das möglich sein? Wir kennen das aus allen möglichen Satzungen von Vereinen, Unternehmen, Stiftungen etc. dass eine Mindestzahl von Angehörigen der Organisation anwesend sein muss, damit eine Abstimmung möglich und gültig ist. Das ist auch beim Bundestag so - auf den ersten Blick. Im §45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags steht im Absatz (1):
Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Das klingt ja schon mal gut und ziemlich eindeutig. Aber dann gibt es da ja noch den Absatz (2):
Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.
Es ist nicht die Tatsache relevant, dass z.B. nur 30 von derzeit 620 gewählten Abgeordneten anwesend sind, und damit der Bundestag gemäß §45 (1) der Geschäftsordnung nicht beschlussfähig ist, sondern das muss jemand ausdrücklich sagen. Und da reicht nicht einer der die Augen aufmacht und bemerkt, dass nur so Wenige da sind, nein, nur Fraktionen oder - fraktionsübergreifend - mindestens 5% der (noch) Anwesenden müssen sich zusammensetzen, ein Votum vereinbaren, und damit zum amtierenden Sitzungsleiter marschieren mit der Aufforderung, dieser möge doch die Beschlussfähigkeit des Bundestags überprüfen. Es verwundert da nicht, dass zwischen 1990 und 2009 (bis dahin sind statistische Daten veröffentlicht) nur 9 (!) mal die Feststellung der Beschlussunfähigkeit des Bundestags gefordert worden ist, also so ungefähr einmal alle 2 Jahre, oder etwa 2mal je Legislaturperiode.
Ich konnte es irgendwo lesen, dass es üblich sei, die Anzahl der anwesenden Abgeordneten einfach zu ignorieren, und abzustimmen. Das machte mich neugierig: Ich wollte wissen, wie häufig denn weniger als 50% der Abgeordneten über ein Gesetz beschließen. Da erlebte ich die nächste Überraschung, denn das weiß niemand.
Je Legislaturperiode werden um die 500 Gesetze beschlossen, +/- etwa 100. Wieviele Abgeordnete bei den Abstimmungen anwesend sind, wird nur festgehalten, wenn eine Fraktion oder eine Gruppe von 5% der bei der Abstimmung anwesenden Abgeordneten (§52 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags) eine namentliche Abstimmung beantragt. Und dies passiert nur in etwas mehr als 1/4 (genau 28,1% zwischen 1990 und 2009) der Abstimmungen über Gesetze. Bei der überwiegenden Mehrheit der Abstimmungen über Gesetze weiß niemand genau, wieviele abgestimmt haben, wieviele dafür oder dagegen waren, und wieviele sich der Stimme enthalten haben. Der Sitzungsleiter ruft zur Abstimmung auf, Leute heben die Hand oder stehen auf, der Sitzungsleiter guckt, und stellt Zustimmung oder Ablehnung fest. Das war's. So funktioniert die Gesetzgebung in Deutschland. Da wird nichts aufgeschrieben, nichts nachgehalten, nichts überprüft, nichts notiert. Übrigens, auf meine ungläubige Nachfrage machte man mir Hoffnung. Es gibt doch eine Möglichkeit festzustellen, wieviele anwesend waren: Seit ein paar Jahren gibt es Videoaufzeichnungen von den Abstimmungen. Die kann man sich anschauen und die anwesenden Leute zählen. Manchmal auch, wieviele wie abgestimmt haben.
Die wesentliche, höchste, hoheitliche Aufgabe des Abgeordneten ist die Wahrnehmung seiner legislativen Funktion. Seine Mitwirkung an der Gesetzgebung. So sagt man uns, so lernen unsere Kinder das. Dass unser Bundestag bei etwa 3/4 der Gesetzesbeschlüsse noch nicht einmal weiß, wieviele abgestimmt haben, und wieviele genau dafür oder dagegen waren, kann man da gar nicht glauben. Es ist aber so. Scheindemokratie. Die Frage ist, warum ist das so? Meine Antwort: Wenn man nicht weiß, wer wie abgestimmt hat, kann man auch niemanden zur Rechenschaft ziehen.
(c) Foto:Siegfried Baier / pixelio.de
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