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	<title>Kommentare für emancipare</title>
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	<description>Zukunft der Menschheit ∞ Zukunft der Gesellschaft ∞ Aufbruch in die Zukunft</description>
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		<title>Kommentar zu Scheindemokratie von Scheindemokratie &#124; emancipare &#124; bundespresse.co...</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Scheindemokratie &#124; emancipare &#124; bundespresse.co...]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 23:48:58 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Gewaltenteilung oder Feudalismus? von Gewaltenteilung oder Feudalismus? &#124; emancipare ...</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=1073&#038;cpage=1#comment-53</link>
		<dc:creator><![CDATA[Gewaltenteilung oder Feudalismus? &#124; emancipare ...]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 23:48:39 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Generalverdacht von geld vom staat</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=1090&#038;cpage=1#comment-46</link>
		<dc:creator><![CDATA[geld vom staat]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Mar 2014 21:01:59 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[&lt;strong&gt;geld vom staat&lt;/strong&gt;

Vielen Dank für die nützlichen Infos.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>geld vom staat</strong></p>
<p>Vielen Dank für die nützlichen Infos.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Die Wachstumsfalle von Die Wachstumsfalle &#124; theonlynewsman</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=848&#038;cpage=1#comment-40</link>
		<dc:creator><![CDATA[Die Wachstumsfalle &#124; theonlynewsman]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Sep 2013 23:18:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] Die Wachstumsfalle [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Die Wachstumsfalle [&#8230;]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Die Parteien-Verhinderungs-Strategie von Die Parteien-Verhinderungs-Strategie &#124; Harte-Zeit</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=257&#038;cpage=1#comment-27</link>
		<dc:creator><![CDATA[Die Parteien-Verhinderungs-Strategie &#124; Harte-Zeit]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 18:20:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] bei emancipare   ***Ähnliche Artikel:Die [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] bei emancipare   ***Ähnliche Artikel:Die [&#8230;]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Eigentum von eloxer</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=421&#038;cpage=1#comment-26</link>
		<dc:creator><![CDATA[eloxer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 21:51:21 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Sehr geehrten Gäste von emancipare.org,

damit sind wir nach fast einem Jahr doch noch zum Ziel angekommen und haben die Zeit gefunden die acht Forderungen etwas zu beleuchten. Ich hoffe, dass es Sie zum Nachdenken angeregt hat und Sie das Thema weiterhin beschäftigt. 

Mit freundlichen Grüßen,
Aleksander Lodwich.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrten Gäste von emancipare.org,</p>
<p>damit sind wir nach fast einem Jahr doch noch zum Ziel angekommen und haben die Zeit gefunden die acht Forderungen etwas zu beleuchten. Ich hoffe, dass es Sie zum Nachdenken angeregt hat und Sie das Thema weiterhin beschäftigt. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br />
Aleksander Lodwich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Eigentum von eloxer</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=421&#038;cpage=1#comment-25</link>
		<dc:creator><![CDATA[eloxer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 21:47:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://emancipare.org/?p=421#comment-25</guid>
		<description><![CDATA[Sehr geehrte Gäste von emancipare.org,

wir disktutieren nun die letzte Forderung, die an Eigentum gestellt werden muss. Das ist die Eigenschaft der allgemeinen Vorteilhaftigkeit, die sich bei genauerer Betrachtung aus 1 (gerechtfertigte Quelle) und 4 (moralische Neutralität) ergibt. 

Nach dem geltenden Vorstellung über Eigentum, welche sich an dem römischen Recht orientieren, sind wesentliche Rechtsvermögen folgende:

Zeitlich unbeschrenkt:
- Recht die Sache selbst zu verwenden
- Recht auf die Gewinnabschöpfung
- Veräußerungsrecht
- Verleih gegen Gegenleistung (z.B. Entgelt)

Diese Rechte wurden in der Antike unter bestimmten Annahmen gemacht. Die fehlende zeitliche Schranke geht von der Neutralität des Eigentums aus, weil z.B. die Sache selbst genutzt wird und andere nicht von der Sache abhängen. Es gibt keine Möglichkeit Eigentum einzuräumen, wenn man feststellt, dass zeitlich uneingeschränkte Nutzung, oder alleinige Nutzung dem Prinzip der allgemeinen Vorteilhaftigkeit wiederspricht. Das ist z.B. der Grund, warum bestimmte Tiere in bestimmten Regionen nicht gehalten werden können, weil ihre &quot;Wirkung&quot; nicht auf den Eigentümer beschränkt ist. 

Der Gewinnabschöpfung wird zugrunde gelegt, dass spekulative Gewinne und Verluste sich letztlich durch willkürliche Schwankungen der Wirtschaft in Waage halten und systematische Gewinne nur durch erbrachte Arbeit einen systematischen Mehrpreis erbringen können. Es ist inzwischen aber bekannt, dass Gewinnabschöpfung durchaus nicht nur auf Leistung beruhen. Vielmehr produziert die industrielle arbeitsteilige Wirtschaft immer wieder zentrale Ressourcen, deren Erwerb, z.B. durch den Staat als Maßnahme zur Einführung einer sozial ausgewogeneren Versorgung, aufgrund monopolistischer Machtverhältnisse irrationale Preise erfordern würde. Deshalb ist Enteignung in solchen Fällen eine zwingende Notwendigkeit.

Das Veräußerungsrecht war interessanterweise schon bei den Rämern nicht ganz frei, denn er wurde auf die Bürger Roms beschränkt. Insofern haben die Römer bereits schon selbst erkannt, dass die Formation einer Gesellschaft durch das Einkaufen von Grundstücken, die in an Pflicht Gebundenen und Nichtgebundenen unterscheidet, die wirtschaftliche Versorgungs- und soziale Absicherungsfunktion nicht erfüllen kann. Das Veräußerungsrecht von Boden war in Polen lange Zeit in ähnlicher Weise geregelt. Aber auch in Deutschland finden sich zahlreiche Einschränkungen des Veräußerungsrechts. Vor dem Spiegel der verlangten allgemeinen Vorteilhaftigkeit kann man daher das Veräußerungsrecht nicht als grundsätzlich an das Eigentum gebunden sehen. Vielmehr ist der Austausch von Eigentum nur in bestimmten Fällen zulässig und kann durchaus die Erfüllung zusätzlicher Pflichten verlangen (wie z.B. das Zahlen einer gemeinnützigen Abgabe (teilweise zur Milderung der Folgen eben dieses Handels, siehe Kraftstoffe, Zigaretten und Alkohol), man denke an Konsumsteuern oder die Mehrwertsteuer).

Der letzte Punkt, das Recht die Sache gegen Gegenleistung zu verleihen, ist tatsächlich eine Spezialität des Römischen Rechts, das die Trennung in Eigentum und Besitz vornimmt. Der Verleih ist gesamtgesellschaftlich betrachtet äußerst problematisch, denn einerseits garantiert es eine feingranulierte Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen aber andererseits generiert es eine arbeitslose Einkommensquelle. Die unkritischen Befürworter des Verleihgeschäfts sehen häufig nur die vorteilhafte Seite und lassen sich davon blenden, dass evtl. gewisse Arbeitsleistungen tatsächlich anfallen. Wenn man sich kritisch mit dem Verleihrecht und seinen Auswirkungen beschäftigt, dann stellt man fest, dass alle wirtschaftlichen Mitkopplungen und damit Konzentrationsprozesse der kapitalistische Wirtschaft auf dem Verleihrecht stehen. Insofern wäre es ein gesellschaftlicher Fortschritt, wenn das Verleihrecht aus dem Eigentumsrecht gestrichen werden würde und nur durch spezielles Verleihrecht mit Abschreibungsmöglichkeit ersetzt werden würde. Auf diese Weise könnten weiterhin zentrale Ressourcen aus Effizienzgründen geschaffen werden (Mittel zum konkreten Zweck, z.B. genossenschaftlich), nicht aber aus spekulativem Gewinnstreben.

Mit anderen Worten, die Gesellschaften haben bereits in der Vergangenheit erkannt, dass Eigentum durch das römische Recht nicht adäquat beschrieben werden kann. Vielmehr erzwingt das plumpe Formulieren von Handlungsrechten zu vielen Abwägungsdilemmata. Die bisher vorgestellten Grenzlinien für Eigentum sind von solchen Abwägungsproblemen befreit. Es gibt also Möglichkeiten Eigentumsrecht sowohl gesellschaftsfähig und individuellwirtschaftlich nützlich auszugestalten. 

MfG.
Aleksander Lodwich.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Gäste von emancipare.org,</p>
<p>wir disktutieren nun die letzte Forderung, die an Eigentum gestellt werden muss. Das ist die Eigenschaft der allgemeinen Vorteilhaftigkeit, die sich bei genauerer Betrachtung aus 1 (gerechtfertigte Quelle) und 4 (moralische Neutralität) ergibt. </p>
<p>Nach dem geltenden Vorstellung über Eigentum, welche sich an dem römischen Recht orientieren, sind wesentliche Rechtsvermögen folgende:</p>
<p>Zeitlich unbeschrenkt:<br />
&#8211; Recht die Sache selbst zu verwenden<br />
&#8211; Recht auf die Gewinnabschöpfung<br />
&#8211; Veräußerungsrecht<br />
&#8211; Verleih gegen Gegenleistung (z.B. Entgelt)</p>
<p>Diese Rechte wurden in der Antike unter bestimmten Annahmen gemacht. Die fehlende zeitliche Schranke geht von der Neutralität des Eigentums aus, weil z.B. die Sache selbst genutzt wird und andere nicht von der Sache abhängen. Es gibt keine Möglichkeit Eigentum einzuräumen, wenn man feststellt, dass zeitlich uneingeschränkte Nutzung, oder alleinige Nutzung dem Prinzip der allgemeinen Vorteilhaftigkeit wiederspricht. Das ist z.B. der Grund, warum bestimmte Tiere in bestimmten Regionen nicht gehalten werden können, weil ihre &#8222;Wirkung&#8220; nicht auf den Eigentümer beschränkt ist. </p>
<p>Der Gewinnabschöpfung wird zugrunde gelegt, dass spekulative Gewinne und Verluste sich letztlich durch willkürliche Schwankungen der Wirtschaft in Waage halten und systematische Gewinne nur durch erbrachte Arbeit einen systematischen Mehrpreis erbringen können. Es ist inzwischen aber bekannt, dass Gewinnabschöpfung durchaus nicht nur auf Leistung beruhen. Vielmehr produziert die industrielle arbeitsteilige Wirtschaft immer wieder zentrale Ressourcen, deren Erwerb, z.B. durch den Staat als Maßnahme zur Einführung einer sozial ausgewogeneren Versorgung, aufgrund monopolistischer Machtverhältnisse irrationale Preise erfordern würde. Deshalb ist Enteignung in solchen Fällen eine zwingende Notwendigkeit.</p>
<p>Das Veräußerungsrecht war interessanterweise schon bei den Rämern nicht ganz frei, denn er wurde auf die Bürger Roms beschränkt. Insofern haben die Römer bereits schon selbst erkannt, dass die Formation einer Gesellschaft durch das Einkaufen von Grundstücken, die in an Pflicht Gebundenen und Nichtgebundenen unterscheidet, die wirtschaftliche Versorgungs- und soziale Absicherungsfunktion nicht erfüllen kann. Das Veräußerungsrecht von Boden war in Polen lange Zeit in ähnlicher Weise geregelt. Aber auch in Deutschland finden sich zahlreiche Einschränkungen des Veräußerungsrechts. Vor dem Spiegel der verlangten allgemeinen Vorteilhaftigkeit kann man daher das Veräußerungsrecht nicht als grundsätzlich an das Eigentum gebunden sehen. Vielmehr ist der Austausch von Eigentum nur in bestimmten Fällen zulässig und kann durchaus die Erfüllung zusätzlicher Pflichten verlangen (wie z.B. das Zahlen einer gemeinnützigen Abgabe (teilweise zur Milderung der Folgen eben dieses Handels, siehe Kraftstoffe, Zigaretten und Alkohol), man denke an Konsumsteuern oder die Mehrwertsteuer).</p>
<p>Der letzte Punkt, das Recht die Sache gegen Gegenleistung zu verleihen, ist tatsächlich eine Spezialität des Römischen Rechts, das die Trennung in Eigentum und Besitz vornimmt. Der Verleih ist gesamtgesellschaftlich betrachtet äußerst problematisch, denn einerseits garantiert es eine feingranulierte Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen aber andererseits generiert es eine arbeitslose Einkommensquelle. Die unkritischen Befürworter des Verleihgeschäfts sehen häufig nur die vorteilhafte Seite und lassen sich davon blenden, dass evtl. gewisse Arbeitsleistungen tatsächlich anfallen. Wenn man sich kritisch mit dem Verleihrecht und seinen Auswirkungen beschäftigt, dann stellt man fest, dass alle wirtschaftlichen Mitkopplungen und damit Konzentrationsprozesse der kapitalistische Wirtschaft auf dem Verleihrecht stehen. Insofern wäre es ein gesellschaftlicher Fortschritt, wenn das Verleihrecht aus dem Eigentumsrecht gestrichen werden würde und nur durch spezielles Verleihrecht mit Abschreibungsmöglichkeit ersetzt werden würde. Auf diese Weise könnten weiterhin zentrale Ressourcen aus Effizienzgründen geschaffen werden (Mittel zum konkreten Zweck, z.B. genossenschaftlich), nicht aber aus spekulativem Gewinnstreben.</p>
<p>Mit anderen Worten, die Gesellschaften haben bereits in der Vergangenheit erkannt, dass Eigentum durch das römische Recht nicht adäquat beschrieben werden kann. Vielmehr erzwingt das plumpe Formulieren von Handlungsrechten zu vielen Abwägungsdilemmata. Die bisher vorgestellten Grenzlinien für Eigentum sind von solchen Abwägungsproblemen befreit. Es gibt also Möglichkeiten Eigentumsrecht sowohl gesellschaftsfähig und individuellwirtschaftlich nützlich auszugestalten. </p>
<p>MfG.<br />
Aleksander Lodwich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Armageddon von eloxer</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=473&#038;cpage=1#comment-21</link>
		<dc:creator><![CDATA[eloxer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 12:59:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://emancipare.org/?p=473#comment-21</guid>
		<description><![CDATA[Auch wenn die industrialisierte Bevölkerung nur 20% beträgt, es sind die am dichtesten lebenden Völker. Auch wenn man das aus dem Fernsehen anders kennen mag, so sind die statistischen Zahlen in Bevölkerung/km² (z.B. ala Wikipedia) bei den unterentwickelten Ländern weit besser als bei uns, man kann also keinesfalls von Überbevölkerung sprechen.

Viel kritischer ist allerdings da die Übergangsphase von primitiven Industrien zu modernen Industrien, denn die einfachen Industrien sind Umweltverpester die Ressourcen nur in eine Richtung nutzen. Glücklicherweise existieren moderne Industrietechniken, die weltweit eingesetzt werden könnten. Wenn z.B. gesunde Währungssysteme den tödlichen Wettbewerb zwischen den Staaten unterbinden würden, dann wäre der Technologietransfer, ganz im Gegensatz zu heute, eine Selbstverständlichkeit.

Grüße, Aleksander.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn die industrialisierte Bevölkerung nur 20% beträgt, es sind die am dichtesten lebenden Völker. Auch wenn man das aus dem Fernsehen anders kennen mag, so sind die statistischen Zahlen in Bevölkerung/km² (z.B. ala Wikipedia) bei den unterentwickelten Ländern weit besser als bei uns, man kann also keinesfalls von Überbevölkerung sprechen.</p>
<p>Viel kritischer ist allerdings da die Übergangsphase von primitiven Industrien zu modernen Industrien, denn die einfachen Industrien sind Umweltverpester die Ressourcen nur in eine Richtung nutzen. Glücklicherweise existieren moderne Industrietechniken, die weltweit eingesetzt werden könnten. Wenn z.B. gesunde Währungssysteme den tödlichen Wettbewerb zwischen den Staaten unterbinden würden, dann wäre der Technologietransfer, ganz im Gegensatz zu heute, eine Selbstverständlichkeit.</p>
<p>Grüße, Aleksander.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Eigentum von eloxer</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=421&#038;cpage=1#comment-20</link>
		<dc:creator><![CDATA[eloxer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 12:52:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://emancipare.org/?p=421#comment-20</guid>
		<description><![CDATA[Sehr geehrte Gäste von emancipare.org,

die Monopolisierbarkeit von Eigentum ist überhaupt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines solchen Anspruches. Eigentumsrechte sind Monopolrechte. Über Eigentum verfügen bedeutet nichts anderes, als das ausschließende Recht der Bestimmung über ein bestimmtes Objekt. Wenn also die Nutzung der Objekte grundsätzlich die Bestimmungsrechte dritter erfordert, dann ist die Monopolisierbarkeit nicht gegeben. Dies ist z.B. bei allen Formen von Informationen oder Organisationen der Fall. 

Wichtig ist, dass es aus dieser Forderung heraus im strikten Sinne nicht so etwas wie Teileigentum entstehen kann, obwohl natürlich man umgangssprachlich durchaus diesen Begriff kennt.  Eigentumsanspruch ist immer total und zwar auf der Organisationsgröße, ab der eine eindeutige Alleinbestimmung möglich ist. In der Ehe gehört daher das Haus dem Ehepaar, aber nicht speziell dem Ehemann oder der Ehefrau. Es ist allerdings eine Sache der Organisation die Methode der Entscheidungsfindung zu definieren. Z.B. könnte die Ehefrau es allein dem Ehemann überlassen, wann und wie das Haus in Stand gehalten wird oder wann ein guter Veräußerungsmoment gegeben ist. Wichtig ist allerdings auch die Unterscheidung von Eigentumsrechten und Leistungsansprüchen.  Wenn wir bei dem Beispiel der Ehe verbleiben, dann erwächst aus der Funktionsbestimmung der Ehe (der materiellen, sozialen und psychischen Fürsorgefunktion) ein Leistungsanspruch der unabhängig von der anfänglichen Aufbauleistung (vielleicht 100% Ehemann), der späteren Instandhaltungsleistung (vielleicht 80% Ehemann) oder der Handelsleistung (vielleicht ebenfalls 100% Ehemann). Im Falle einer Scheidung, nach dem Verkauf der Immobilie würden die Erlöse zurecht 50/50 aufgeteilt werden, oder sogar noch stärker zugunsten der Frau, wenn sie z.B. die Kinder noch weiter erzieht. Man kann daher nicht sinnvoll von einem 50/50 Eigentum sprechen, weil weder Einlagen noch tatsächliche Bestimmungsstrukturen noch die endgültige Erlösverteilung mit einander kohärent sind. 

Die Kohärenz fehlt auch bei Informationen jeglicher Art. Die Verarbeitung von Informationen manifestiert sich meistens in Produkten, die weitergegeben werden. Dazu benötigt man die Autorität dies zu tun. Öffentlich zugängliche und für die Öffentlichkeit gedachten Informationsprodukte (z.B. Bilder, Musik, Filme, Software usw.) unter ein Monopolrecht zu stellen bedeutet einen ganz praktischen Einschnitt in die Selbstbestimmungsrechte anderer und wirtschaftliche Argumente können das nicht überwiegen! An dieser Stelle vermerke ich ganz deutlich, dass der Warenmarkt und seine Mechanismen nicht zur Finanzierung geistiger Güter geeignet sind. Der Versuch Informationen Eigentumscharakter zu verleihen scheitert in der Wirklichkeit an vielen Paradoxien und dem ständigen Abwegungsbedarf, der dank wirklich fehlender objektiver Kriterien nur an Willkür grenzen kann.

Das Monopolrecht „Eigentum“ kann nur totalitär zugeordnet werden. Versuche eine Teile davon zu erwerben sind allenfalls abstrakt. Das merken die vielen Kleinaktionäre immer wieder. Es ist daher Zeit sich von solchen Konzepten zu lösen, insbesondere dann, wenn sie Selbstbestimmungsrechte anderer berühren. Dadurch kann und muss auch die Rekursivität von Eigentum abgestritten werden. Weder dürfen Menschen Menschen noch Strukturen innerhalb derer Menschen Eigentumsrechte ausüben Eigentum nennen. Geschachtelte Eigentumsbeziehungen z.B. zwischen den Unternehmen sind daher als intellektuelle Geschöpfe ohne wirkliche ethische Überlegungen zu verstehen. In einer modernen Eigentumswirtschaft haben diese also nichts zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen,
Aleksander Lodwich.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Gäste von emancipare.org,</p>
<p>die Monopolisierbarkeit von Eigentum ist überhaupt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines solchen Anspruches. Eigentumsrechte sind Monopolrechte. Über Eigentum verfügen bedeutet nichts anderes, als das ausschließende Recht der Bestimmung über ein bestimmtes Objekt. Wenn also die Nutzung der Objekte grundsätzlich die Bestimmungsrechte dritter erfordert, dann ist die Monopolisierbarkeit nicht gegeben. Dies ist z.B. bei allen Formen von Informationen oder Organisationen der Fall. </p>
<p>Wichtig ist, dass es aus dieser Forderung heraus im strikten Sinne nicht so etwas wie Teileigentum entstehen kann, obwohl natürlich man umgangssprachlich durchaus diesen Begriff kennt.  Eigentumsanspruch ist immer total und zwar auf der Organisationsgröße, ab der eine eindeutige Alleinbestimmung möglich ist. In der Ehe gehört daher das Haus dem Ehepaar, aber nicht speziell dem Ehemann oder der Ehefrau. Es ist allerdings eine Sache der Organisation die Methode der Entscheidungsfindung zu definieren. Z.B. könnte die Ehefrau es allein dem Ehemann überlassen, wann und wie das Haus in Stand gehalten wird oder wann ein guter Veräußerungsmoment gegeben ist. Wichtig ist allerdings auch die Unterscheidung von Eigentumsrechten und Leistungsansprüchen.  Wenn wir bei dem Beispiel der Ehe verbleiben, dann erwächst aus der Funktionsbestimmung der Ehe (der materiellen, sozialen und psychischen Fürsorgefunktion) ein Leistungsanspruch der unabhängig von der anfänglichen Aufbauleistung (vielleicht 100% Ehemann), der späteren Instandhaltungsleistung (vielleicht 80% Ehemann) oder der Handelsleistung (vielleicht ebenfalls 100% Ehemann). Im Falle einer Scheidung, nach dem Verkauf der Immobilie würden die Erlöse zurecht 50/50 aufgeteilt werden, oder sogar noch stärker zugunsten der Frau, wenn sie z.B. die Kinder noch weiter erzieht. Man kann daher nicht sinnvoll von einem 50/50 Eigentum sprechen, weil weder Einlagen noch tatsächliche Bestimmungsstrukturen noch die endgültige Erlösverteilung mit einander kohärent sind. </p>
<p>Die Kohärenz fehlt auch bei Informationen jeglicher Art. Die Verarbeitung von Informationen manifestiert sich meistens in Produkten, die weitergegeben werden. Dazu benötigt man die Autorität dies zu tun. Öffentlich zugängliche und für die Öffentlichkeit gedachten Informationsprodukte (z.B. Bilder, Musik, Filme, Software usw.) unter ein Monopolrecht zu stellen bedeutet einen ganz praktischen Einschnitt in die Selbstbestimmungsrechte anderer und wirtschaftliche Argumente können das nicht überwiegen! An dieser Stelle vermerke ich ganz deutlich, dass der Warenmarkt und seine Mechanismen nicht zur Finanzierung geistiger Güter geeignet sind. Der Versuch Informationen Eigentumscharakter zu verleihen scheitert in der Wirklichkeit an vielen Paradoxien und dem ständigen Abwegungsbedarf, der dank wirklich fehlender objektiver Kriterien nur an Willkür grenzen kann.</p>
<p>Das Monopolrecht „Eigentum“ kann nur totalitär zugeordnet werden. Versuche eine Teile davon zu erwerben sind allenfalls abstrakt. Das merken die vielen Kleinaktionäre immer wieder. Es ist daher Zeit sich von solchen Konzepten zu lösen, insbesondere dann, wenn sie Selbstbestimmungsrechte anderer berühren. Dadurch kann und muss auch die Rekursivität von Eigentum abgestritten werden. Weder dürfen Menschen Menschen noch Strukturen innerhalb derer Menschen Eigentumsrechte ausüben Eigentum nennen. Geschachtelte Eigentumsbeziehungen z.B. zwischen den Unternehmen sind daher als intellektuelle Geschöpfe ohne wirkliche ethische Überlegungen zu verstehen. In einer modernen Eigentumswirtschaft haben diese also nichts zu suchen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br />
Aleksander Lodwich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Armageddon von Rabert</title>
		<link>http://emancipare.org/?p=473&#038;cpage=1#comment-19</link>
		<dc:creator><![CDATA[Rabert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 09:24:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://emancipare.org/?p=473#comment-19</guid>
		<description><![CDATA[Wir sind da leider in einem klassischen Dilemma, oder neudeutsch Catch22. 

Ja, in industrialisierten Ländern sinkt die Geburtenrate. Das Problem ist, dass weniger als 20% der Menschen in industrialisierten Ländern leben. Wir müssten die Lebensverhältnisse von etwa 5 Milliarden Menschen auf das Niveau von Westeuropa bringen, um diesen Effekt zu erreichen. Das aber setzt voraus, dass wir Afrika, Indien, China, Südostasien usw. auf das industrialisierte Niveau der westlichen Welt bringen.

Erstens würde das zu lange dauern, um die Katastrophe noch zu verhindern, zweitens würde dies dem Klima auf unserem Planeten den endgültigen Todesstoß verleihen, und drittens reichen die verfügbaren planetarischen Ressourcen einfach nicht, um die für diese massive Industrialisierung der Welt notwendigen Geräte, Maschinen und Anlagen herzustellen und zu betreiben.

Rabert]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wir sind da leider in einem klassischen Dilemma, oder neudeutsch Catch22. </p>
<p>Ja, in industrialisierten Ländern sinkt die Geburtenrate. Das Problem ist, dass weniger als 20% der Menschen in industrialisierten Ländern leben. Wir müssten die Lebensverhältnisse von etwa 5 Milliarden Menschen auf das Niveau von Westeuropa bringen, um diesen Effekt zu erreichen. Das aber setzt voraus, dass wir Afrika, Indien, China, Südostasien usw. auf das industrialisierte Niveau der westlichen Welt bringen.</p>
<p>Erstens würde das zu lange dauern, um die Katastrophe noch zu verhindern, zweitens würde dies dem Klima auf unserem Planeten den endgültigen Todesstoß verleihen, und drittens reichen die verfügbaren planetarischen Ressourcen einfach nicht, um die für diese massive Industrialisierung der Welt notwendigen Geräte, Maschinen und Anlagen herzustellen und zu betreiben.</p>
<p>Rabert</p>
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	</item>
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